Übergangseinrichtung

Übergangseinrichtung

Die Einrichtung leistet Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen gemäß §78 SGB IX i.V.m. §113 SGB IX. Sie bietet 14 Plätze zur stationären Betreuung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung und verfügt über die Anerkennung als Behandlungseinrichtung im Sinne des § 35 BtMG.

Aufnahme-Indikationen
Zielgruppe für die Betreuung in der Einrichtung sind suchtmittelabhängige Menschen mit multiplen Störungen und Problemen, die nach einer Entzugsbehandlung nicht unmittelbar in die Suchtrehabilitation aufgenommen werden und bei Entlassung aus der Entzugsklinik in ein suchtnahes Umfeld (und/oder) in eine Krisensituation mit hohem (Selbst-) Gefährdungspotential geraten. Das Angebot der Übergangseinrichtung richtet sich auch Personen, die sich bereits in einer Suchttherapie befanden, aber nach Abbruch der Maßnahme ein schützendes Umfeld benötigen, um die bisher erreichten Behandlungserfolge zu stabilisieren.

Eine Aufnahme in die Übergangseinrichtung kann erfolgen bei suchtmittelabhängigen Menschen

  • die sofortige intensive sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um ihre Lebenssituation sowie Abstinenz zu stabilisieren und eine therapeutische Maßnahme in Anspruch nehmen zu können
  • nach einer Entgiftung und vor Aufnahme in eine Therapieeinrichtung
  • nach Therapieabbruch mit dem Wunsch, die Behandlung mit einem Therapiewechsel fortzusetzen oder in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe übergeleitet zu werden
  • bei denen nach Entlassung aus einer stationären Therapieeinrichtung eine Aufnahme in eine Maßnahme der Eingliederungshilfe vorgesehen ist und diese nicht unmittelbar aufgenommen werden kann
  • die in abstinenten, ambulanten Wohnformen nicht zurechtkommen, akut rückfallgefährdet bzw. rückfällig geworden sind
  • bei denen nach Haftentlassung ein beabsichtigter Therapieantritt nicht übergangslos möglich ist
  • erwachsene Männer und Frauen, alleinstehend oder als Paar, bei denen keine Entzugssymptome oder akutmedizinische Behandlungsbedarfe vorliegen

Behandlungs-/Betreuungsziele
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielsetzungen und Bedingungen der Eingliederungshilfe ist das Ziel der Übergangseinrichtung in einem übergeordneten Teilhabekonzept, die Übergänge zwischen den Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen zu sichern, damit einhergehend die psychosoziale Stabilisierung der Klienten, insbesondere die Abwehr von Gefährdungen von Leben und Gesundheit zu gewährleisten und damit Rotationseffekten und immer neuen Behandlungsanläufen und Betreuungsschleifen entgegen zu wirken.

Das Betreuungsprogramm sowie das Betreuungssetting sind darauf ausgerichtet, die Klienten der Einrichtung in die Anschlussbehandlung/-versorgung heranzuführen, qualifiziert vorzubereiten und überzuleiten.

Verweildauer
Die Dauer der Betreuung orientiert sich an dem individuellen Hilfebedarf und den im Hilfeplan beschriebenen Inhalten. Sie endet meist in einem Zeitkorridor von bis zu 4 Monaten mit dem Wechsel in die medizinische Rehabilitation oder in eine alternative Anschlussmaßnahme. Ist eine nahtlose Überleitung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, kann eine Verlängerung erfolgen. Dem Charakter der Einrichtung entsprechend soll eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten nicht überschritten werden.

Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang ist niedrigschwellig, was bedeutet, dass die Aufnahme in die Übergangseinrichtung ohne Beteiligung der bezirklichen Steuerungsgremien erfolgt. Die medizinische Begutachtung kann durch die entlassenden Krankenhäuser, Suchtrehabilitationskliniken und in allen sonstigen Fällen durch das Count Down durchgeführt werden. Damit entfällt auch die Notwendigkeit der Begutachtung durch die sozialpsychiatrischen Dienste. Das dazu nötige Formular kann von unserer Webseite heruntergeladen werden.

Die Kostenbeantragung für Berliner Klienten erfolgt bei der Aufnahme durch die Übergangseinrichtung. Bei Klienten aus anderen Bundesländern muss die Kostenübernahme vor der Aufnahme durch den zuständigen Leistungsträger vorhanden sein, wobei unsere Zentrale Anmeldung behilflich ist.

Gerne ergänzen wir diese Kurzinformation bei Fragen und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Leitung:
Daniel Nassar, Dipl. Sozialpädagoge, Sozialtherapeut Sucht VT

Stellvertretende Leitung:
Stephan Boer, Erzieher und Arbeitstherapeut

Übergangseinrichtung FA40
Drogentherapie-Zentrum Berlin gGmbH

Frankfurter Allee 40
10247 Berlin-Friedrichshain
U5 Bahnhof Samariterstraße
Anmeldung:   030 29385 – 200
Fon:                    030 29385 – 231
Fax:                    030 29385 – 239

uebergang@dtz-berlin.de

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