Bundesfreiwilligendienst
Wir haben ab Mai 2023 noch Plätze in diesen Einrichtungen frei:
Fachklinik Lago, Fachambulanz Sucht
Achtung: Wegen der schwierigen Wohnraumsituation in Berlin können wir leider nur Bewerber*innen berücksichtigen, die bereits in Berlin oder im Umland leben. Wir können leider weder Wohnraum stellen noch bei der Suche behilflich sein.
Wer den Puls des Lebens wirklich spüren möchte, wer theoretisches Wissen und Praxis alltagsbezogen verbinden möchte, wer herausfinden möchte, wie bereichernd es ist, anderen Menschen zu helfen, der kann sich beim Drogentherapie-Zentrum Berlin gGmbH im Bundesfreiwilligendienst oder FSJ engagieren.
Auch ältere Freiwillige, die schon im Berufsleben standen und ihre wertvollen Erfahrungen weitergeben und neue Eindrücke hinzugewinnen möchten, sind herzlich willkommen.
Während des Bundesfreiwilligendienstes können Helfer unmittelbar sehen, was sie durch ihr Engagement bewirken. Sie übernehmen Verantwortung für andere Menschen und erleben, wie wichtig ihr Einsatz ist. Sie erarbeiten sich Kompetenzen, die ihre Berufschancen erhöhen, und lernen Dinge, die sie in ihrer persönlichen Entwicklung bereichern.
Der Austausch mit Kollegen und die Arbeit im Team schulen die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.
Wer sich für das Drogentherapie-Zentrum Berlin entscheidet, kann zwischen unterschiedlichen Einsatzstellen wählen. Wer sich nicht sicher ist, wo er sich am liebsten engagieren möchte, der kann sich gerne von uns beraten lassen. Im individuellen Gespräch vor Ort kann man sich unmittelbar einen Einblick verschaffen.
Leistungen und Dauer
Die Freiwilligendienste dauern in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 24 Monate.
Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst erhalten von der Einsatzstelle in der Regel Verpflegung und ein angemessenes Taschengeld. Während des Freiwilligendienstes sind alle Freiwilligen beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert. Die Eltern der Freiwilligen sind weiterhin kindergeldberechtigt. Die Freiwilligen haben während ihres BFD Anspruch auf Waisen-Halbwaisenrente.
Der Freiwilligendienst kann bei der Studienplatzvergabe auch als Wartezeit geltend gemacht werden. In manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.
Wenn Sie Interesse an einen Bundesfreiwilligendienst haben, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin:
Drogentherapie-Zentrum Berlin gGmbH
Sekretariat, Frau Kirsch
Frankfurter Allee 40
10247 Berlin
Tel.: 030 293 85 319
Fax: 030 294 6558
sekretariat@dtz-berlin.de
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!